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Einheit in Vielfalt - Kann Kirche vom Staat lernen?
Begibt man sich auf die Suche, worin Staat und Kirche sich in Struktur und Aufbau ähneln, so mag man am ehesten Parallelen in der Verfasstheit der Evangelischen Kirchen in Deutschland feststellen. Doch bei näherem Hinsehen beginnt der Vergleich zwischen Synode und Parlament, Kirchenkonferenz und Bundesrat, Rat der EKD und Regierung schnell zu hinken. In Bundesrepublik und evangelischer Kirche habe sich den jeweiligen Erfordernissen entsprechend und damit je verschieden Strukturen entwickelt, die dem Grundprinzip von Demokratie und Mitbestimmung entsprechen. Das ist die Gemeinsamkeit. Die Katholische Kirche ist, hierarchisch organisiert, davon deutlich weiter entfernt.
Natürlich braucht Kirche als Institution Strukturen, braucht festgelegte Abläufe und Ämter mit Entscheidungskompetenzen. Aber das ist nur stützendes Gerüst ihres eigentlichen Kerns und Auftrags: nah bei den Menschen zu sein und die frohe Botschaft des Evangeliums zu verkünden. Die Ebene des Glaubens geht über die des Menschen hinaus. Und der, der geglaubt wird, der Herr ist, bedarf keiner Legitimation.
Wie geglaubt wird und wie Glauben gelebt wird, das kann sich unterscheiden in Praxis und Tradition. Doch die Rede von "Einheit in Vielfalt" bezieht sich nicht in erster Linie auf Strukturen, sondern vielmehr auf Inhalte. Die gemeinsame Glaubensgewissheit eint und sie kann und darf Ausdruck finden in unterschiedlichen Formen. Das ist auch der Punkt, an dem Ökumene ansetzt: sich zu vergewissern, dass die eine Taufe und der eine Glaube gemeinsam ist. Und davon ausgehend, danach zu suchen, welchen gemeinsamen Ausdruck dieser Glaube nach 500 Jahren Reformation finden kann und wo die Form verschieden bleibt.
Auf dem Weg zur Einheit der christlichen Kirchen werden sich womöglich auch gemeinsame Organisationsstrukturen entwickeln, die keine anderen als demokratische und förderale werden sein können. Nicht aber, weil Kirche hier etwas vom Staat lernen müsste, dessen Strukturen kein Selbstzeck sind, sondern der freien Entfaltung des Einzelnen dienen und diese gleichzeitig schützen sollen. Vielmehr, weil es das Organisationsprinzip ist, das der Mündigkeit und Selbstbestimmung des Menschen entspricht, die schon im Brief des Apostels Paulus an die Galater klar formuliert wird: "Zur Freiheit hat uns Christus befreit". Freiheit in Verantwortung ist die Quintessenz des demokratischen Miteinanders, im christlichen Verständnis ist sie ein Geschenk: Eine Gabe Gottes an den Menschen.
Zur gesamten Sendung anlässlich des Tags der deutschen Einheit im Deutschlandradio Kultur:
http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/feiertag/1567572/










