Grüne im Bund - Grüne Bundestagsfraktion - Grüne in Thüringen | Sitemap - Impressum
Gedenken an Neonazi-Morde: Staatliche Schwachstellen müssen angegangen und die Wachsamkeit der Zivilgesellschaft unterstützt werden
Zu der heutigen Debatte zur Mordserie der Thüringer Neonazi-Bande im Deutschen Bundestag und dem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag erklärt die Thüringer Bundestagsabgeordnete und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN):
„Über 180 Menschen sind in den letzten zwei Jahrzehnten rechtsextremen Gewalttaten zum Opfer gefallen. Diese Zahlen waren bekannt und sind erschreckend. Rechtsextreme Gewalt ist über Jahrzehnte hinweg nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit bagatellisiert worden. Noch bis vor kurzem hat Bundesinnenminister Friedrich geleugnet, dass es rechtsterroristische Aktivitäten überhaupt gibt. Dass Thüringen nun als Hort rechtsextremer Terroristen ist macht fassungslos und lässt weiterhin die Frage offen, wie die damalige Landesregierung und der Verfassungsschutz die Probleme entweder nicht gesehen, ignoriert oder kleinreden konnten. Die Fraktionen des Deutschen Bundestages haben heute auf Initiative der Grünen Bundestagsfraktion den Opfern der Zwickauer Terrorzelle gedacht und in einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ein entschlossenes Vorgehen gegen Rechtsextremismus beschlossen. Die Entschuldigung bei den Familien der Opfer für absurde Verdächtigungen war längst überfällig“, so Göring-Eckardt.
Zu den wiederkehrenden Diskussionen um ein erneutes NPD-Verbotsverfahren erklärt die Thüringer Grünen-Abgeordnete: „Ein Verbot der NPD kann organisatorische und finanzielle Strukturen bekämpfen, dass ist ein wichtiger Wert. Rassistisches und menschenfeindliches Agieren rechtsgerichteter Netzwerke im Untergrund kann ein Verbot aber nicht verhindern. Viele Menschen in diesem Land, unter Ihnen Migrantinnen und Migranten, warten auf ein solches Signal, auch wenn es kein Allheilmittel gegen Rechtsterrorismus und braunes Gedankengut darstellt. Für ein zweites und endgültiges Verbotsverfahren müssen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, sonst droht ein Pyrrhussieg und ein erneutes Abtauchen rechtsextremer Banden in den Untergrund. Dazu gehört aber auch, den bisher kontraproduktiven Einsatz von V-Leuten aber auch die Strukturen der Nachrichtendienste auf den Prüfstand zu stellen.“
„Nach den bisherigen Erkenntnissen über die Opfer, Unterstützer und Netzwerke der Thüringer Neonazizelle steht fest: Der wirksamste Einsatz gegen alltäglichen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bleibt eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe und erfordert eine wache Zivilgesellschaft, die sich dieser menschenverachtenden Ideologie immer wieder entgegenstellt. Deshalb muss Schluss sein mit dem ständigen Misstrauen der Bundesregierung gegen zivilgesellschaftliche Akteure. Die lakonische Extremismus-Klausel in den Förderprogrammen gegen Rechts gehört endgültig abgeschafft. Die Arbeit von Initiativen und Aktivitäten gegen Rechtsextremismus muss erleichtert und auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt werden. Dafür sind nicht zuletzt die Kürzungen im Bundeshaushalt 2012 bei Demokratieförderung und Antidiskriminierungsstelle rückgängig zu machen“, fordert die Abgeordnete deshalb abschließend.










