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Keine gute Wahl: Schwarz-Gelb stellt Wahlrecht auf den Kopf!
„Bereits im Juli 2008 hat das Bundesverfassungsgericht eine Reform des Bundeswahlgesetzes angemahnt, um insbesondere die Probleme des negativen Stimmgewichts und der Überhangmandate zu lösen. Die hierfür vorgegebene Frist, bis zum 30. Juni 2011 ein verfassungskonformes Wahlrecht vorzulegen, hat die Bundesregierung geradezu ignorant verstreichen lassen. Das zeugt vom mangelnden Respekt gegenüber dem höchsten deutschen Gericht und offenbart das widersprüchliche Rechtsstaatsverständnis der Regierungskoalition – aller Sonntagsreden zum 60. Geburtstag der Verfassungshüter zum trotz“, kritisiert Göring-Eckardt die Reform.
„Mit der heute beschlossenen Wahlrechtsreform erweist Schwarz-Gelb der Demokratie einen Bärendienst. Wählerinnen und Wähler werden trotz des klaren Auftrags der Karlsruher Richter auch weiterhin im Unklaren darüber gelassen, ob ihre Wahlentscheidung ihrer Partei nützt oder gar schadet. Grund hierfür ist das negative Stimmgewicht und die Konstruktion der Überhangmandate. Doch anstatt ein möglichst nachvollziehbares Wahlrecht mit möglichst wenig Verzerrungen vorzulegen, geht die strauchelnde Regierungskoalition von der Frage aus, wie ein für schwarz-gelb möglichst machterhaltendes Wahlrecht gestrickt sein muss. Damit wird das Bundeswahlrecht auf den Kopf gestellt. Wahlen sind die Grundpfeiler unserer repräsentativen Demokratie. Das Wahlrecht hat nicht das Machtkalkül dieser Bundesregierung zu erfüllen, sondern die Gleichheit der Stimmen im Sinne der Wählerinnen und Wähler zu gewährleisten“, so die Abgeordnete weiter.
„Hierfür hat die GRÜNE Bundestagsfraktion bereits im Frühjahr 2009 ein verfassungskonformes Wahlrecht in den Bundestag eingebracht, welches das negative Stimmgewicht und die Überhangmandate beseitigt. Mit der heute beschlossenen Wahlrechtsreform wird sich das Bundesverfassungsgericht im Sinne der Wählerinnen und Wähler zwangsläufig erneut befassen müssen“, schließt Göring-Eckardt.











