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1. Dezember 2011
Pressemitteilungen, Thüringen

Thüringer Ärztemangel: Mit schwarz-gelben Klientelgeschenken und Landarztromantik nicht zu lösen

Zu dem heute mit den Stimmen der schwarz-gelben Regierungskoalition beschlossenen Versorgungsstrukturgesetz erklärt die Thüringer Bundestagsabgeordnete und Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN):

„Das deutsche Gesundheitswesen steht vor immensen Herausforderungen: Der demographische Wandel, die damit einhergehenden Veränderungen von Krankheitsbildern und die veränderten Ansprüche von Patientinnen und Patienten erfordern ein Umdenken in der Organisation und Strukturierung unserer zukünftigen Gesundheitsversorgung. Dabei sind die Probleme schon heute virulent: Aufgrund der Alterung der Bevölkerung fehlen alleine bis zum Jahr 2020 rund 15 000 Hausärztinnen und Hausärzte in Deutschland, wenn der bisher erreichte Versorgungsgrad erhalten bleiben soll. Versorgungsengpässe, die es in ländlichen Gegenden oder in einigen Stadtvierteln bereits heute gleichermaßen gibt, sind dabei noch nicht einmal einbezogen. Schon heute fehlen thüringenweit rund 500 Ärzte der unterschiedlichsten Fachrichtungen im stationären wie ambulanten Bereich, insbesondere die Landkreise Gotha und Greiz sind hiervon betroffen. Um dem steigenden Ärztemangel in Thüringen zu begegnen, müsste der Anteil neu zugelassener Ärzte im Freistaat bis zum Jahr 2025 um rund 53 Prozent steigen. Diese Herausforderungen sind mit den Strukturfehlern des heutigen Gesundheitssystems nicht zu lösen“, erklärt Göring-Eckardt die Notwendigkeit einer Reform der Gesundheitsversorgung.

 

„Es ist daher nur folgerichtig und begrüßenswert, dass sich die Bundesregierung mit ihrem heute beschlossenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz dem Ärztemangel ländlicher Regionen stellen und finanzielle Anreize für die Ansiedlung von Ärzten in unterversorgten, ländlichen Regionen schaffen wollte. Dabei ist sie allerdings kläglich gescheitert und hat konzeptlos an Einzelsymptomen herumgedoktert, anstatt die Strukturen und Fehlanreize des Gesundheitssystems umfassend anzugehen. Mit diesem Ärzteversorgungsgesetz sind einzig und allein die vorbehaltlosen Honorargeschenke an die FDP-Ärzteklientel geblieben. Die Bundesregierung dreht zum vierten mal innerhalb 4 Jahren den Geldhahn für die Ärzteschaft auf und verstärkt damit die schon heute deutlich spürbaren Ungleichheiten von Unter- bei gleichzeitiger Überversorgung. Mit dem im Gesetz angelegten „Weiter so, bloß mehr“ ist dieses zum Scheitern verurteilt“, so die Thüringer Abgeordnete weiter.

„Andere Gesundheitsberufe und die zunehmenden Versorgungsbedürfnisse der Pflege spielen in den Plänen der Bundesregierung keinerlei Rolle. Keine Rede auch von neuen Versorgungsformen wie etwa kommunalen Arztstationen, welche tatsächlich in der Lage wären, die Versorgungssituation in ländlichen Regionen zu verbessern. Die Rechnung für dieses schwarz-gelbe Reformversagen werden allein die Versicherten zahlen, und das gleich doppelt: Das Gesetz wird in seinem jetzigen Zustand zu erheblichen Mehrbelastungen der Versicherten und des Bundeshaushaltes führen, ohne die Versorgung der Versicherten auch nur ansatzweise zu verbessern und zukünftige Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen auszugleichen. Die Bundesregierung bricht damit ihr Versprechen eines vollständig aus Steuermitteln finanzierten Sozialausgleichs für die Menschen, die sich die steigenden Krankenkassenzusatzbeiträge nicht mehr leisten können“, kritisiert Göring-Eckardt das heute im Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz.

„Die Art unserer medizinischen Versorgung wird sich grundlegend ändern müssen - weg von der rein arztzentrierten Behandlung hin zu einer ganzheitlichen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Denn der Gesundheitsnutzen der Patienten gehört in den Mittelpunkt unseres Gesundheitssystems, nicht die einseitige Orientierung auf den finanziellen Nutzen einzelner Leistungserbringer!“, fordert die Grünen-Politikerin abschließend.